Haftbedingungen von Maja 

Isolation

Maja ist seit nunmehr über 4 Monaten in unbegründeter und unbefristeter Langzeit-Einzelhaft von quasi 24 Stunden pro Tag. 

Dies ist nach den Regel 43 und 44 der Nelson Mandela Rules der Vereinten Nationen verboten, weil es "Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommt". 

Entwürdigung

Maja wird durch tägliche unbegründete Prozeduren wie das vollständige Entkleiden, das Tragen von Handschellen erniedrigt. (Nur die Videoüberwachung wurde inzwischen eingestellt)

 

Ausgrenzung

Maja darf an keinerlei Aktivitäten teilnehmen. Mehrmals wurde sogar der Hofgang verweigert. Der Besuch von Angehörigen wird behindert.

 

Behinderung der Verteidigung

Dokumente werden nicht übersetzt. Es finden Befragungen ohne Anwalt statt.

 

Körperverletzung

Durch Bettwanzen und wiederholte Insektizid-Exposition findet eine Körperverletzung statt.

 

Unterernährung

Das Essen ist unzureichend und es gibt nur 2 Mahlzeiten am Tag.

 

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