Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2025 einstimmig festgestellt, dass die Auslieferung nach Ungarn Majas  Grundrecht aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der EU (= Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) verletzt hat.

Im Juli 2026 haben vor dem OLG Düsseldorf die dort im Rahmen des Budapest Komplexes Beschuldigten Erklärungen abgegeben. Sie distanzieren sich dort entschieden von jeder Tötungsabsicht und erklären ihre antifaschistische Motivation. Wir veröffentlichen 2 Erklärungen im Wortlaut.

Im Folgenden sind wichtige Ereignisse, Argumente oder Themenkomplexe jeweils unter einem Button zusammengefasst und in etwa chronologisch geordnet. Der aktuellste Eintrag steht dabei aber immer zusätzlich hier an erster Stelle.

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