08.11.2024 Johann G. verhaftet. Wir fordern ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland. Eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes wie im Falle Maja und die Auslieferung nach Ungarn, wo Folter droht darf sich nicht wiederholen.

30.10.2024: Isolationsfolter geht unverändert weiter. Videoüberwachung eingestellt.

08.10.2024 Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hanna S. in Deutschland.

Anmerkung: Gegen Hanna S. lag kein (bekannter) Auslieferungsantrag aus Ungarn vor.

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