Der erste Infoblock nennt überzeugende Gründe gegen eine Auslieferung nach Ungarn.
Im zweiten Block wird das skandalöse Vorgehen des LKA Sachsen und der Generalstaats-anwaltschaft Berlin bei der Auslieferung von Maja geschildert.
Im dritten Block nennen wir Ideen für unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung.
Das Europäische Parlament hat im September 2018 mit 2/3-Mehrheit ein Grundwerteverfahren gem. Art. 7 EUV (EU-Vertrag) gegen Ungarn eingeleitet. Die EU konstatiert eine systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn.
Im Jahr 2022 hat die EU-Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße Ungarns gegen die Rechtsstaatlichkeit ein sog. Rechtsstaatlichkeitsverfahren eingeleitet und damit die finanzielle Unterstützung Ungarns durch die EU in Milliardenhöhe gekürzt. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich auch auf Mängel der Unabhängigkeit der Justiz gestützt.
Erst im Januar 2024 erneuerte das EU Parlament diese Einschätzung: In einer mit 345 Ja-Stimmen, 104 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen angenommenen Entschließung äußern die Abgeordneten große Besorgnis über die weitere Aushöhlung der Demokratie sowie die Verschlechterung der Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn.
Im Juli 2024 stellt die EU-Kommision erneut in ihrem "2024 Rule of law report" keine relevante Verbesserung in Ungarn fest: Der politische Einfluss auf die Staatsanwaltschaft bleibt bestehen und birgt die Gefahr einer unzulässigen Einmischung in einzelne Fälle. Die Meinungsfreiheit der Richter steht weiterhin unter Druck, und die Verleumdungskampagnen gegen Richter in den Medien werden fortgesetzt.
Das Helsinki Committee for Human Rights Budapest dokumentiert seit Jahren Verstösse gegen europäische Mindeststandards für Haftbedingungen in Ungarn. Es gibt über 50.000 bekannte Fälle, in denen ehemalige Häftlinge den ungarischen Staat aufgrund menschenunwürdiger Haftbedingungen erfolgreich verklagt haben. Auch aus dem Jahr 2024 gibt es glaubhafte und beeidigte Aussagen über solche Verstöße. Überbelegte Zellen, fehlende Hygiene, mangelnde medizinische Versorgung und Gewalt sind eher die Regel als die Ausnahme.
“Wir tanzen nicht, wie Brüssel pfeift" plakatiert Orban unverblümt. Als EU-Ratsvorsitzender hat er in kürzester Zeit maximalen Schaden für Europas Außenpolitik angerichtet und sich über alle Absprachen und Zusagen gegenüber der EU hinweggesetzt.
Die italienische Grundschullehrerin Ilaria S. wurde an Händen und Füssen gefesselt an einer Kette wie ein wildes Tier dem Gericht vorgeführt. Die Empörung über diesen Schauprozess war in Italien so gross, dass die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni bei Viktor Orban persönlich intervenieren musste.
Die aufgerufenen Strafen übersteigen dramatisch was in anderen Ländern üblich wäre.
Am Donnerstag, den 27.6.2024 fasst das Kammergericht den Beschluss, dass eine Auslieferung von Maja nach Ungarn rechtlich zulässig sei. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird noch am Vormittag über den Beschluss in Kenntniss gesetzt, die Rechtsanwälte von Maja erst nach Büroschluss um 17:26 Uhr.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird sofort aktiv, um mit den Vorbereitungen für die Auslieferung zu beginnen, obwohl sie wissen könnte und sollte, dass in Auslieferungsverfahren nahezu immer eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.
Mitten in der Nacht vom 27.6.2024 auf den 28.6.2024 beginnt das LKA mit der überstürzten Auslieferung. Die Rechtsanwälte kündigen sofort telefonisch an, dass sie Rechtsmittel gegen den Vollzug der Auslieferung einlegen werden. Das LKA Sachsen telefoniert daraufhin mit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die sich dahingehend äußert, dass diese Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben und die Auslieferung fortgesetzt werden kann.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin handelt gnadenlos und trickst das höchste deutsche Gericht und die Rechtsanwälte von Maja aus. Sie nutzt den Zeitvorsprung, den das Kammergericht ihr gab, aus, um heimlich die Auslieferung vorzubereiten. Sie unternimmt nichts, um direkt mit den Anwälten zu klären, ob und wann diese eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht (BVG) einreichen werden. Aber natürlich war ihr klar - deshalb auch die völlig ungewöhnliche und sachlich durch nichts zu begründende Eile - dass ein solcher Eilantrag in den nächsten Stunden kommen würde. Und sie hat damit Erfolg: Als am nächsten Morgen das BVG über den Eingang des Eilantrages informiert, ist Maja schon in Österreich. Und als wenige Stunden später das BVG urteilt, dass die Auslieferung von Maja nicht stattfinden darf, ist dieser schon in Ungarn. Formal sei da nichts zu beanstanden, meint die Berliner Justizsenatorin F. Badenberg.
Damit steht sie inzwischen ziemlich alleine da. Sehr schnell meldeten verschiedene Verbände von Strafverteidigern und Anwälten erhebliche Bedenken an:
Berliner Strafverteidiger am 28.6.2024
Berliner Strafverteidiger vom 4.7.2024
Bundesrechtsanwaltskammer vom 8.7.2024
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein vom 28.6.2024
Verfassungsblog (12.7.2024)
Aber auch das Bundesverfassungsgericht meldet zur Durchführung der Auslieferung "erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes" an.
Begründung der einstweiligen Anordnung zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn am 2.8.2024
Weitere Infos dazu:
Podcast Die Justizreporterinnen
Legal Tribune Online am 3.7.24: Auslieferung von Maja T. "Beschämend für einen Rechtsstaat"
Unsere Petition unterstützen! Hier klicken.
#freeHanna: Aktuell ist vor allem Hanna aus Nürnberg von Auslieferung bedroht. Unterstütze die vielfältigen Aktivitäten dagegen.
Schick uns Briefe, Lieder, Bilder oder Gedichte für Maja (elterngegenauslieferung@systemli.org)
Schreibe an die Botschaft in Ungarn oder an das Auswärtige Amt (Annalena Baerbock) und bitte um Unterstützung für eine Rückführung von Maja.
Botschaft in Ungarn:
Adresse: Úri utca 64-66, 1014 Budapest, Ungarn
Kontakformular/ Email: Hier
Auswärtiges Amt Deutschland, Annalena Bearbock
Adresse: Auswärtiges Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin
Kontaktformular/ Email: Hier
Protestiere schriftlich gegen das Vorgehen von LKA und GenSta Berlin bei der Auslieferung von Maja.
Generalstaatsanwaltschaft (GenSta) Berlin:
Adresse: Elßholzstraße 30 -33, 10781 Berlin
Kontaktfomular/ Email: Hier
Fordere den Bundesjustizminister und die Generalbundesanwaltschaft auf, das Verfahren gegen Maja und alle weiteren Beschuldigten hier in Deutschland zu führen und somit eine Auslieferung nicht zuzulassen.
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Interview mit ak (analyse und kritik)
Interview mit perspektive-online.net
Die Haftbedingungen von Maja (de)
Conditions of detention of Maja (en)
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